Die Entlohnung erfolgt nach dem Entlohnungsschema v, zu Beginn in der Entlohnungs-/Bewertungsgruppe v 4/1. Der Monatsbezug beträgt daher mindestens EUR 2.448,20 brutto. Dieser Betrag kann sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie allfällige mit den Besond...
Die Entlohnung erfolgt nach dem Entlohnungsschema v, zu Beginn in der Entlohnungs-/Bewertungsgruppe v 4/1. Der Monatsbezug beträgt daher mindestens EUR 2.448,20 brutto. Dieser Betrag kann sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie allfällige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile erhöhen.
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