Aufgaben und Tätigkeiten• Beratung in Studienförderungsangelegenheiten • Bearbeitung von Anträgen auf Studienbeihilfe • Verwaltungstätigkeiten
ErfordernisseAllgemeine Voraussetzungen für die Bewerbung sind:• österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsma...
Aufgaben und Tätigkeiten
• Beratung in Studienförderungsangelegenheiten • Bearbeitung von Anträgen auf Studienbeihilfe • Verwaltungstätigkeiten
Erfordernisse
Allgemeine Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
• österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt • Handelsschulabschluss oder Abschluss einer Lehre zur Bürokauffrau/zum Bürokaufmann bzw. zur Verwaltungsassistentin/zum Verwaltungsassistenten
Besondere Kenntnisse:
• sehr gute anwendungsorientierte EDV-Kenntnisse • Genauigkeit • Verantwortungsbewusstsein • Service- und Kund/inn/enorientierung • Kommunikationsfähigkeit • Soziale Kompetenz • Organisationstalent • Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung
Was bieten wir?
Die Studienbeihilfenbehörde gewährleistet seit über 50 Jahren die gesetzeskonforme Vergabe der staatlichen Studienförderung und setzt dabei seit Anbeginn auf Serviceorientierung, Digitalisierung und Innovation.
Wir bieten: • Flexible Arbeitszeiten • Umfassende Einschulung und laufende Aus- und Weiterbildung • Kollegiale diverse Teams • Hohen Grad an Mitarbeiter/inneneinbindung • Betriebliches Gesundheitsmanagement ‚Stip Vital‘
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Das Monatsentgelt beträgt mindestens 1.950,30 Euro (A3/4) oder 1.990,28 Euro (v3/3) brutto für 30 Wochenstunden. Der Betrag erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige allfällige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Die Auswahl erfolgt durch ein computerunterstütztes Eignungsscreening, zu dem die Bewerberinnen und Bewerber, die die vorstehend angeführten Erfordernisse erfüllen, nach Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich eingeladen werden. Für Bewerberinnen bzw. Bewerber, die bereits in einem aufrechten Dienstverhältnis zum Bund stehen, entfällt das computerunterstützte Eignungsscreening; bei entsprec...