Dienstbeginn: ehestmöglichDauer: unbefristetes Dienstverhältnis Beschäftigungsausmaß: Vollzeit 40 Wochenstunden mit Gleitzeitregelung
Entlohnung:Die Entlohnung richtet sich nach dem Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 und beträgt monatlich mindestens 3.186,40 Euro brutto, bei Vollbesc...
Dienstbeginn: ehestmöglich
Dauer: unbefristetes Dienstverhältnis
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit 40 Wochenstunden mit Gleitzeitregelung
Entlohnung:
Die Entlohnung richtet sich nach dem Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 und beträgt monatlich mindestens 3.186,40 Euro brutto, bei Vollbeschäftigung.
Bei anrechenbaren Vordienstzeiten ist eine höhere Einstufung bzw. Entlohnung möglich.
Aufgabenbeschreibung:
• Buchhaltung der Gemeinde Gilgenberg und DLZ Adenberg
• Vorschreibung Abgaben und Steuern (Kundenbuchhaltung)
• Berechnung und Vorschreibung Aufschließungsbeiträge, Interessentenbeiträge und Anschlussgebühren
• Rechnungsabschluss, Voranschlag, Nachtragsvoranschlag der Gemeinde Gilgenberg
• Gebührenkalkulation und Betriebskostenabrechnungen
• Abrechnungen mit Finanzamt und Krankenkassen
• Mahnwesen
• Protokollführung
• EDV-Koordinator
• Mithilfe bei Wahlen und Volksbegehren bzw. Aufgaben lt. Geschäftsverteilungsplan
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
Österreichische Staatsbürgerschaft
Persönliche, insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die
Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
Bei männlichen Bewerbern der abgeleistete Präsenz- bzw. Zivildienst
Ein Lebensalter von mindestens 18 Jahren
Volle Handlungsfähigkeit und ein einwandfreies Vorleben
Führerschein der Gruppe B
Einwandfreie Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Besondere, unbedingt zu erfüllende Aufnahmevoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer mittleren oder höheren berufsbildenden, kaufm. Schule
bzw. abg. Berufsausbildung im kaufm. Bereich (z.B. Bürokaufmann/frau, Verwaltungsassistent/in)
oder eine vergleichbare Ausbildung
Bereitschaft zur Teilnahme an Dienstausbildungslehrgängen und zur
Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen innerh. der gesetzl. vorgesch...