Wertigkeit/Einstufung: v3/3Dienststelle: Justizanstalt LinzDienstort: LinzVertragsart: BefristetBeschäftigungsausmaß: VollzeitBeginn der Tätigkeit: ehestmöglichEnde der Bewerbungsfrist: 02.06.2026Monatsentgelt/bezug: € 2.568,9 brutto (v3/3)Referenzcode: BMJ-26-1034
Aufgaben und Tätigkeiten
Wahrnehm...
Wertigkeit/Einstufung: v3/3 Dienststelle: Justizanstalt Linz Dienstort: Linz Vertragsart: Befristet Beschäftigungsausmaß: Vollzeit Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich Ende der Bewerbungsfrist: 02.06.2026 Monatsentgelt/bezug: € 2.568,9 brutto (v3/3) Referenzcode: BMJ-26-1034
Aufgaben und Tätigkeiten
Wahrnehmung sämtlicher Tätigkeiten der Wirtschaftsverwaltung betreffend Amtswirtschaft, Staatsgelderverrechnung, Gefangenengelderverrechnung, Arbeitswesen und Material- und Inventarverwaltung
Bestellung und Beschaffung von sämtlichen Wirtschaftsgütern sowie des Anlagevermögens der Justizanstalt
Prüfung der Sachlichkeit, Materialisierung und Inventarisierung der einlangenden Rechnungen
Evidenzhaltung Material, Inventar, Grundstücks- und Gebäudeverwaltung
Zusammenarbeit mit der Bundesbeschaffungsgesellschaft
Erstellung und Buchung sämtlicher Tätigkeiten im IVV-GGV Modul
Bearbeitung von Auftragsscheinen
Versendung von Rechnungen
Ordnungsgemäße, fristgerechte, gewissenhafte Buchung und Verwaltung der Geldgebarung der Insassinnen bzw. Insassen
Sicherstellung der Versorgung der Anstalt (inkl. Außenstellen) mit Verbrauchs-, Gebrauchs- und Wirtschaftsgütern sowie die Ausstattung der gesamten Anstalt mit zeitgemäßen Inventar und die Verwaltung desselben
Erfordernisse
österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
volle Handlungsfähigkeit
persönliche und fachliche Eignung
Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
erfolgreiche Ablegung einer Eignungsprüfung
gegen den:die Bewerber:in darf zum Zeitpunkt der Bewerbung weder ein Straf- noch ein Disziplinarverfahren anhängig sein; weiters dürfen gerichtliche Vorstrafen oder schwerwiegende disziplinäre Verurteilungen, die auf mangelnde Berufseignung schließen lassen, ni...