(Entlohnungsschema/gruppe v2/4) mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden unbefristet zur Besetzung.
Erfordernisse für die Bewerbung um diese Planstelle sind:
die österreichische oder dieser gleichzuhaltende Staatsbürgerschaft gem. § 1 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85 in der gel...
(Entlohnungsschema/gruppe v2/4) mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden unbefristet zur Besetzung.
Erfordernisse für die Bewerbung um diese Planstelle sind:
- die österreichische oder dieser gleichzuhaltende Staatsbürgerschaft gem. § 1 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85 in der geltenden Fassung
- die volle Handlungsfähigkeit, ausgenommen ihre Beschränkung wegen Minderjährigkeit
- die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind
- Diplom einer Akademie für Sozialarbeit oder Abschluss eines Fachhochschulstudienganges im Bereich der Sozialarbeit
- Kenntnisse im Bereich Kinderschutz, psychosoziale Beratung und sozialraumorientierter Arbeit
- Kenntnisse in der Kinder- und Jugendarbeit
- rechtliche Kenntnisse (Kinder- und Jugendhilferecht, Datenschutz, Schweigepflicht) und Kenntnisse im Krisenmanagement von Vorteil
- Kommunikationsstärke, Teamfähigkeit, Reflexionsvermögen
Von Punkt 1) kann Nachsicht erteilt werden, wenn keiner der Bewerber/innen dieses Erfordernis erfüllt.
Tätigkeiten:
- Einzelfallarbeit, Beratung und Begleitung von Schüler/innen
- Elternarbeit
- Präventionsarbeit - anlassbezogen
- Vernetzung und Kooperation
- Unterstützung von Schulleitungen und Lehrpersonen bei schulischen Problemlagen
- ganzheitliche Förderung der psychosozialen und schulischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
Der Monatsbezug/das Monatsentgelt des Entlohnungsschemas v2/4 beträgt bei einem Beschäftigungsausmaß von 50% mindestens € 1.515,65 (brutto) monatlich. Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Wir bieten Ihnen: