für 20 Wochenstunden
Aufgabenbeschreibung: Stützkraft bei der Kinderbetreuung und Reinigung
Dienstort: Landeskindergarten Schwarzau
Dienstbeginn: September 2026
Bewerber/innen um diesen Dienstposten müssen die Allgemeinen Aufnahmebedingungen nach § 10 NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 idgF erfüllen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder ein unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- die volle Handlungsfähigkeit
- die persönliche, insbesondere die gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
- Strafregisterbescheinigung (kann bei der Aufnahme in die engere Wahl nachgeliefert werden)
Besondere Anstellungserfordernisse:
- erfolgreich bestandene Prüfung für die Kinderbetreuung gemäß § 6 Abs. 7 und 8 des NÖ Kindergartengesetzes
- Führerschein B
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 idgF, vorerst befristet auf die Dauer von 6 Monaten und wird bei zufriedenstellender Dienstleistung verlängert. Die Stellenvergabe erfolgt unter Beachtung des Gleichbehandlungsgesetzes.
Bewerbung
Das Arbeitsmarktservice veröffentlicht dieses Stellenangebot im Rahmen einer Vorauswahl - bewerben Sie sich bitte SCHRIFTLICH (Bewerbungsschreiben und Lebenslauf mit Foto) unter Angabe der
ADG Nr. 17241211 U03
per Email an: bewerbung.neunkirchen@ams.at
SFU Neunkirchen, z. Hd. Frau Sabine Gschaider
Bewerbungsfristende: 12.06.2026