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| Kategorie: Arbeitsrecht |
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Als Arbeitnehmer in Österreich hast du starke Rechte — aber nur wenn du sie kennst. Vom Urlaubsanspruch bis zur Kündigung: Hier erfährst du, was dir gesetzlich zusteht.
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Arbeitsvertrag — Das musst du wissen
Jedes Arbeitsverhältnis in Österreich basiert auf einem Arbeitsvertrag. Dieser kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden — aber: Schriftlich ist immer besser.
Pflichtangaben im Arbeitsvertrag:
- Name und Adresse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort
- Beschreibung der Tätigkeit
- Anfangsbezug (Grundgehalt)
- Ausmaß des Jahresurlaubs
- Kündigungsfristen
- Kollektivvertrag (falls anwendbar)
Tipp: Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst. Hol dir bei Bedarf Rat bei der Arbeiterkammer (AK) — die Beratung ist für Mitglieder kostenlos!
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Arbeitszeit in Österreich
Gesetzliche Regelung
- Normalarbeitszeit: 8 Stunden täglich / 40 Stunden wöchentlich
- Mit KV-Regelung: Oft 38,5 Stunden/Woche
- Maximale Arbeitszeit: 12 Stunden täglich / 60 Stunden wöchentlich (nur in Ausnahmefällen)
Pausen
| Arbeitszeit | Pflichtpause |
|---|---|
| Mehr als 6 Stunden | 30 Minuten |
| Mehr als 9 Stunden | 45 Minuten |
Ruhezeiten
- Tägliche Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen
- Wochenruhe: Mindestens 36 Stunden (meist Samstag/Sonntag)
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Überstunden — Deine Rechte
Überstunden sind in Österreich klar geregelt:
Zuschläge:
- Normale Überstunden: 50% Zuschlag oder Zeitausgleich im Verhältnis 1:1,5
- Nachtarbeit (22-6 Uhr): 100% Zuschlag
- Sonn- und Feiertagsarbeit: 100% Zuschlag
Wichtig: Überstunden müssen angeordnet oder zumindest geduldet worden sein. Spontane "Ich bleib noch kurz"-Situationen können auch als Überstunden gewertet werden.
All-In-Verträge: Weit verbreitet in Österreich. Hier sind Überstunden pauschal abgegolten — aber: Das All-In-Gehalt muss alle Überstunden abdecken. Bei niedrigem Grundgehalt und vielen Überstunden kann das zur Falle werden!
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Urlaubsanspruch in Österreich
Gesetzlicher Anspruch
- Bis 25 Dienstjahre: 5 Wochen (25 Werktage) pro Jahr
- Ab 25 Dienstjahren: 6 Wochen (30 Werktage) pro Jahr
Dienstjahre zählen auch bei Jobwechseln zusammen — wenn du insgesamt 25 Jahre berufstätig bist (nicht nur beim aktuellen Arbeitgeber).
Urlaubsverbrauch
- Urlaub muss im laufenden Jahr verbraucht werden
- Nicht verbrauchter Urlaub verfällt nicht sofort — er kann übertragen werden
- Bei Kündigung: Restulrlaub wird ausbezahlt
Krankenstand im Urlaub
Wer im Urlaub krank wird (ärztliches Attest!), bekommt die Urlaubstage nicht abgezogen. Die Krankheitstage werden dem Urlaubskonto gutgeschrieben.
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Kündigung in Österreich
Kündigungsfristen (Angestellte)
| Dienstzeit | Frist für Arbeitgeber |
|---|---|
| Bis 2 Jahre | 6 Wochen |
| 2-5 Jahre | 2 Monate |
| 5-15 Jahre | 3 Monate |
| 15-25 Jahre | 4 Monate |
| Über 25 Jahre | 5 Monate |
Kündigungsschutz
Besonders geschützt sind:
- Schwangere (ab Bekanntgabe der Schwangerschaft)
- Betriebsräte
- Präsenz-/Zivildiener
- Personen im Krankenstand (eingeschränkt)
Abfertigung NEU
Seit 2003 gibt es die Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) — dein Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53% deines Bruttolohns ein. Bei Kündigung (durch Arbeitgeber) oder nach 3 Jahren selbst gekündigt hast du Anspruch auf diese Abfertigung.
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Elternzeit & Karenz in Österreich
- Mutterschutz: 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (absolutes Beschäftigungsverbot)
- Karenz: Bis zum 2. Geburtstag des Kindes (für Mutter UND Vater)
- Kinderbetreuungsgeld: Verschiedene Modelle, je nach gewählter Variante
Tipp: Auch Väter haben Anspruch auf Karenz — die Inanspruchnahme durch Väter steigt in Österreich stetig.
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Arbeiterkammer — Dein wichtigster Verbündeter
Die Arbeiterkammer (AK) ist in Österreich die Pflichtvertretung aller Arbeitnehmer. Der Beitrag wird automatisch vom Lohn abgezogen.
Was die AK kostenlos bietet:
- Rechtsberatung (Arbeitsrecht, Konsumentenschutz)
- Gehaltsrechner und Gehaltsvergleiche
- Hilfe bei Konflikten mit dem Arbeitgeber
- Bildungsangebote und Kurse
- Online-Rechtsberatung unter arbeiterkammer.at
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Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Darf mein Chef mein Handy kontrollieren? Nein — private Kommunikation ist tabu. Betriebliche Geräte dürfen nur mit Betriebsrat-Zustimmung kontrolliert werden.
Muss ich Überstunden leisten? Grundsätzlich ja, wenn sie angeordnet werden und sachlich gerechtfertigt sind — aber nur im gesetzlichen Rahmen.
Was tun bei Mobbing? Dokumentieren (Datum, Vorfall, Zeugen), HR informieren und bei Bedarf die AK kontaktieren.
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Fazit
Das österreichische Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern starken Schutz — aber nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern. Informiere dich, nutze die kostenlosen Beratungsangebote der Arbeiterkammer und scheue dich nicht, deine Rechte zu vertreten.
Auf der Suche nach einem neuen Job? Täglich aktuelle Stellen auf [jobcrawl.at](https://jobcrawl.at) — österreichweit kostenlos!
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